Einige Antworten finden Sie bereits hier, wir beraten Sie jedoch natürlich auch individuell.
Nach Abschluss einer Prozessfinanzierungs-Vereinbarung übernehmen wir alle Verfahrenskosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – auch im Fall eines Unterliegens.
Die Prozesskostenfinanzierung funktioniert unkompliziert und ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Lediglich im Falle eines Obsiegens wird eine Erfolgsprovision fällig.
Sie führen den Rechtsstreit oder die Vergleichsverhandlungen mit der Sicherheit, dass die Prozesskosten Sie nicht belasten. So optimieren Sie Ihr Risikomanagement und lagern Ihre Kostenrisiken auf uns aus.
Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Ihren Prozess verlieren.
Wir tragen das volle Risiko. Nur im Erfolgsfall erhält PAV eine Beteiligung am Erlös.
PAV übernimmt sämtliche Kosten im Kontext der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören neben den Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten auch Auslagen für Sachverständige und Gutachter sowie im Falle des Unterliegens die Kosten für die gegnerischen Rechtsanwälte.
Nach Eingang der Unterlagen zu Ihrem Fall und Prüfung durch unsere Experten erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung, ob wir die Finanzierung Ihres Falles übernehmen können. Für den Fall, dass wir Ihren Prozess finanzieren können, erhalten Sie von uns einen Prozessfinanzierungsvertrag.
Ab dem Zeitpunkt, wo uns der von Ihnen als Anspruchsinhaber unterzeichnete Prozessfinanzierungsvertrag sowie die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, übernehmen wir die Kosten Ihres Rechtsstreits (inkl. Prozess- und etwaiger Gutachterkosten).
Alle Zahlungen erfolgen unmittelbar an die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei.